„Nach der Analyse der von Deutschland übermittelten Materialien über die angebliche Erfüllung von Ersuchen um Rechtshilfe, die die Hospitalisierung von Nawalny betreffen, hat die Generalstaatsanwaltschaft Russlands ein erneutes Ersuchen bei den zuständigen Justizbehörden Deutschlands eingereicht“, heißt es in dem Schreiben.
Im Text wird betont, dass Deutschland den Großteil der russischen Anfragen abgelehnt habe und die übergebenen Protokolle der Verhöre von Nawalny und seiner Frau „nicht informativ“ gewesen seien. Die Staatsanwaltschaft bewertet das als „volle Nichterfüllung der russischen Anfragen (…) nach formellen Grundlagen“.
Das Bundesamt für Justiz hatte am 16. Januar mitgeteilt, dass vier russische Rechtshilfeersuche zum Fall Nawalny beantwortet worden seien. Der russischen Seite wurden demnach Blut- und Gewebeproben sowie Kleidungsstücke übergeben. Dabei sollen keine medizinischen Befunde übermittelt worden sein, da Nawalny deren Herausgabe nicht zugestimmt haben soll.
Die russische Generalstaatsanwaltschaft geht aber davon aus, dass mit diesen Handlungen Deutschlands die „wahren Umstände des Vorfalls“ verschleiert werden sollen.
In ihrer neuen Anfrage rief die Generalstaatsanwaltschaft Russlands die deutschen Kollegen dazu auf, „zur Erfüllung (…) der russischen Anfragen in vollem Umfang“ zurückzukehren.
Der auf der Fahndungsliste stehende Nawalny war am Sonntag aus Deutschland nach Russland gereist. Nach Angaben des Föderalen Dienstes für den Strafvollzug wurde er am Flughafen festgenommen. Der Kreml-Kritiker wurde später zu 30 Tagen Haft verurteilt.
snanews
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