Im Parlament sind derzeit rund 31 Prozent aller Abgeordneten weiblich. Die Beschwerdeführenden – zehn Frauen und ein Mann – kritisieren das Fehlen gesetzlicher Regelungen zur paritätischen Ausgestaltung der Landeslisten und Wahlkreiskandidaturen durch die politischen Parteien. Der Einspruch richtet sich gegen die Wahl 2017. Der Bundestag hatte das Ansinnen zurückgewiesen. Das Verfassungsgericht muss nun entscheiden, ob der Gesetzgeber verpflichtet ist, den Parteien vorzuschreiben, genauso viele Frauen wie Männer aufzustellen.
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