Justizminister verschärfen Antiterrorgesetze

  12 März 2016    Gelesen: 518
Justizminister verschärfen Antiterrorgesetze
Die EU intensiviert ihren Kampf gegen Islamisten. Sie stellt Auslandsreisen mit terroristischen Zwecken einheitlich unter Strafe.
Die EU-Justizminister haben zum Vorgehen gegen Dschihad-Kämpfer aus Europa schärfere Antiterrorgesetze beschlossen. Sie einigten sich darauf, vorbereitende Handlungen für Terrorakte wie zum Beispiel Reisen in Konfliktgebiete oder Kampftraining als Vorbereitung terroristischer Anschläge europaweit unter Strafe zu stellen. Ein entsprechender Richtlinienentwurf umfasst auch die Finanzierung, Organisation oder Erleichterung solcher Reisen und Vorbereitungshandlungen.

"Auslandsreisen mit terroristischen Zwecken oder die Organisation oder Beförderung solcher Reisen werden strafbar", sagte der niederländische Justizminister Ard van der Steur nach einem Treffen mit seinen europäischen Amtskollegen. "Und die Opfer des Terrorismus erhalten überall die gleichen Rechte."

Die Polizeibehörde Europol geht von mehr als 5.000 Islamisten aus, die als Kämpfer aus der EU nach Syrien oder in den Irak gereist sind und nach ihrer Rückkehr Anschläge verüben könnten. Für Deutschland schätzen die Sicherheitsbehörden die Zahl auf 800 Dschihadisten. Rund ein Drittel ist demnach bereits zurückgekehrt.

Justizminister Heiko Maas (SPD) nannte die Vereinbarung einen weiteren Beitrag, "Terrorismus konkret zu bekämpfen". Wichtig sei, dass es künftig eine europäisch einheitliche Linie bei der Strafverfolgung geben werde. Deutschland sei bei der Umsetzung der UN-Resolution gegen die sogenannten foreign fighters schon sehr weit. Der Richtlinienentwurf muss nun noch mit dem Europaparlament abgestimmt und dann offiziell beschlossen werden.

Die deutschen Behörden können bereits heute gewaltbereiten Islamisten den Personalausweis entziehen, um deren Ausreise zu verhindern. Die Betroffenen müssen ihren Ausweis für maximal drei Jahre gegen ein Ersatzdokument eintauschen, mit dem sie Deutschland nicht verlassen dürfen. Außerdem stehen seit einem Jahr sowohl die Reise als auch der bloße Versuch einer Reise nach Syrien oder in den Irak unter Strafe, wenn diese dem Ziel dient, terroristische Taten zu begehen oder vorzubereiten. Den Betroffenen drohen Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren. Auch besteht in Deutschland bereits der Straftatbestand der Terrorismusfinanzierung.

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