Im vergangenen Jahr wurden in dem Bereich 381 Ermittlungsverfahren eingeleitet, wie die Behörde der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. In drei vorangegangenen Jahren waren es noch 1.031 beziehungsweise 865 und 400 Verfahren, von denen sich jedes einzelne den Angaben zufolge auch gegen mehrere Personen richten kann. Im Bereich Terrorismus geht es dabei nicht nur um mögliche Anschlagspläne in Deutschland, da die Bundesanwaltschaft auch Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch wie Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit verfolgen kann. Verfahren können sich daher auch gegen Beschuldigte richten, denen die Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorvereinigung wie dem IS vorgeworfen wird.
Hier geht es etwa um Taten, die in Syrien, im Irak oder in Afghanistan begangen wurden und auch länger zurückliegen können.
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