Steuern für Privatverkäufe?

  10 Februar 2021    Gelesen: 841
Steuern für Privatverkäufe?

Ebay-Verkäufe unterliegen der Steuer, wenn schon bei Anschaffung der Gegenstände der Weiterverkauf beabsichtigt war. Bei langjährigem und umfangreichem Verkauf ist also Vorsicht geboten.

Steuerzahler, die Händler auf einer Internetplattform sind und dort auch private Gegenstände verkaufen, sollten sorgfältig zwischen ihrem Geschäft und den privaten Verkäufen trennen.

"Dabei darf das Finanzamt allerdings nicht pauschal unterstellen, dass auch die Privatverkäufe zur Händlertätigkeit gehören", erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler mit Blick auf ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofes (Az.: X R 18/19).

Der Fall: Uneinig waren sich ein Steuerzahler und sein Finanzamt über den Verkauf von Modelleisenbahnen und Zubehörteilen aus seiner privaten Sammlung. Da der Sammler auch einen Internet-Shop für Modelleisenbahnen betreibt, unterstellte das Finanzamt, dass die etwa 1500 privaten Verkäufe seinem Gewerbebetrieb zuzurechnen seien. Das Finanzgericht folgte zunächst der Auffassung der Finanzbeamten.

n-tv


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