Das Parlament änderte am Abend den Gesetzestext aus dem Jahr 1938, in dem bis heute etwa vom Deutschen Reich und dem Reichsminister des Innern die Rede war. Die jetzt beschlossene Neuregelung geht zurück auf eine Initiative des Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung, Klein. Seinen Angaben zufolge gibt es noch knapp 30 weitere Gesetze aus der NS-Zeit, die aus ähnlichen Gründen überarbeitet werden müssten.
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