Urteil in Verfahren zu Nato-Luftangriff in Kundus erwartet

  16 Februar 2021    Gelesen: 820
Urteil in Verfahren zu Nato-Luftangriff in Kundus erwartet

Gut elf Jahre nach dem Nato-Luftangriff im afghanischen Kundus wird am Vormittag ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte erwartet.

Ein Afghane, der damals zwei Söhne verlor, wirft Deutschland Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention vor. Bei dem von Bundeswehr-Oberst Klein veranlassten Bombardement zweier Tanklaster waren im September 2009 etwa 100 Menschen getötet worden. Die Fahrzeuge waren von Taliban in der Nähe des deutschen Feldlagers Kundus gekapert worden. Klein befürchtete, dass sie von den Islamisten als rollende Bomben eingesetzt werden könnten.

Sollten die Straßburger Richter der Klage stattgeben, könnten sie dem heute 45-jährigen Afghanen eine Entschädigung von 30.000 Euro zusprechen. Er und weitere Hinterbliebene waren mit Klagen vor deutschen Gerichten gescheitert. Die Bundesregierung hatte den betroffenen Familien nach eigenen Angaben eine – wie es hieß – „humanitäre Hilfsleistung“ von je 5.000 Dollar gezahlt.


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