Rechtswissenschaftler sehen Pflicht zur Veröffentlichung von Abgeordnetenliste

  14 März 2021    Gelesen: 451
Rechtswissenschaftler sehen Pflicht zur Veröffentlichung von Abgeordnetenliste

Gesundheitsminister Spahn hatte eine Liste aller Abgeordneten in Aussicht gestellt, die bei der Maskenbeschaffung vermittelt haben. Nun sollen die Parlamentarier vorher zustimmen. Juristen halten das für unnötig.

Rechtswissenschaftler sehen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in der Pflicht, die Namen aller Abgeordneten zu nennen, die im Zusammenhang mit der Beschaffung von Corona-Schutzmasken im Ministerium vorstellig geworden sind. »Die entgegenstehenden Interessen der Abgeordneten zu der Veröffentlichung mögen politisch verständlich sein, rechtlich fundiert sind sie jedoch nicht«, sagte die Parteienrechtlerin Sophie Schönberger dem SPIEGEL.

Nach Enthüllungen über lukrative Maskengeschäfte der mittlerweile aus den Parteien ausgeschiedenen Abgeordneten Georg Nüßlein (bisher CSU) und Nikolas Löbel (bisher CDU) hatte Spahn eine entsprechende Liste von Parlamentariern in Aussicht gestellt. Auf der Liste sollten alle Abgeordneten stehen, auch jene, die sich keinen finanziellen Vorteil über ihr Vermittlungsgeschäft verschafft haben.

Zuletzt hatte das Ministerium angekündigt, sich mit den Bundestagsfraktionen zu besprechen und sich vorher das Einverständnis von jedem betroffenen Abgeordneten einzuholen, bevor die Liste veröffentlicht wird. Die Bundestagsverwaltung hatte dieses Vorgehen vorgeschlagen – ihre Begründung: »Abgeordnete haben nach einschlägiger Rechtsprechung ein berechtigtes Interesse an der Vertraulichkeit von personenbezogenen Daten, die von der Freiheit des Mandats geschützt sind.« Solche Daten dürften daher nur in eng begrenzten Ausnahmefällen herausgegeben werden. Wenn die Abgeordneten einer Veröffentlichung zustimmten, sei dies jedoch unbedenklich.

»Die Begründung mit der personenbezogenen Daten der Mandatsausübung greift meiner Meinung nach hier nicht, da es zweifelhaft ist, ob die Nennung von Unternehmen beim Ministerium für Maskengeschäfte zum Kern der Abgeordnetenarbeit gehört«, sagte Rechtsprofessorin Schönberger von der Universität Düsseldorf dagegen. Es gehe um Vergabeverfahren im Ministerium, wofür das Parlament erst einmal nicht zuständig ist.

»Es liegt auf der Hand, dass hier auch Wahlkreisabgeordnete nicht nur finanziellen, sondern auch einen politischen Vorteil erzielen konnten, wenn sie konkret Kontakte von Unternehmen in ihrem Wahlkreis vermittelten«, so Schönberger. Deshalb überwiege hier klar das öffentliche Informationsinteresse und das Ministerium stehe in der Pflicht, die Namen zu veröffentlichen.

Ähnlich sieht es der Rechtswissenschaftler Joachim Wieland von der Universität Speyer. »Ich sehe keinen Grund, warum die Namen nicht veröffentlicht werden sollten«, so Wieland zum SPIEGEL. Das Argument mit den personenbezogenen Daten überzeuge ihn ebenfalls nicht. »Natürlich könnte man noch darauf hinweisen, welche Abgeordneten kein Geld erhalten haben.«

Aus der Union und anderen Parteien hatte es Kritik an der Überlegung gegeben, die Liste zu veröffentlichen. Ein Vorwurf: Spahn wollte sich selbst aus der Affäre ziehen und als Aufklärer inszenieren. Die Liste sei zudem nur ein taktisches Manöver, um von den Verfehlungen der Unionsfraktion abzulenken, da auch Abgeordnete anderer Fraktionen an der Vermittlung von Maskengeschäften beteiligt gewesen sein sollen. Abgeordnete, die keinen Profit aus ihrer Tätigkeit geschlagen haben, befürchten eine Prangerwirkung, würden sie in einer Reihe mit Nüßlein und Löbel genannt.

spiegel


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