Grundsätzlich können alle Angestellten, die weniger als 56.250 Euro (Jahresarbeitsentgeltgrenze) verdienen, zurückwechseln. Wer mehr verdient, kann die Arbeitszeit verringern, ein Sabbatical einlegen oder, wenn der Bruttolohn nur wenig über der genannten Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, auch in die betriebliche Altersvorsoge einzahlen. Das mindert ebenfalls den Bruttolohn. Auch wer arbeitslos wird, kann wieder unter den Schutz der Gesetzlichen zurück.
Selbstständige haben es deutlich schwerer. Denn dafür ist die Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit erforderlich. Wer diese aufgibt, kann sich gegebenenfalls beim Ehepartner familienversichern lassen. Oder aber arbeitslos melden. Wenn die Möglichkeit besteht, sollte ein Wechsel ins Angestelltenverhältnis überdacht werden.
Rentner können nicht mehr wechseln
Ein Zurück ist allerdings nur dann noch möglich, wenn der Versicherte unter 55 Jahre alt ist. Für Ältere ist dies nur noch erlaubt, wenn sie in den letzten fünf Jahren wenigstens einen Tag lang gesetzlich krankenversichert waren. Wer bereits in Rente ist, hat keine Möglichkeit, zurück in die GKV zu wechseln.
Früher war ein Wechsel von der PKV zur GKV deutlich einfacher. Das hatte zur Folge, dass vor allem Ältere, nachdem sie jahrzehntelang die Vorteile der privaten Krankenversicherung in Anspruch genommen hatten, mit höherem Alter und deutlich steigenden Beiträgen, scharenweise in die gesetzliche Krankenkasse wechselten.
Dies ist heutzutage nicht mehr möglich - der Gesetzgeber hat dem fragwürdigem Sozialverhalten einen Riegel vorgeschoben. Und so bleibt für in der PKV Gestrandete nur die Möglichkeit, innerhalb ihres Versicherers in einen günstigeren Tarif zu wechseln. Am meisten lässt sich sparen, wenn Versicherte in den Basistarif der PKV wechseln. Dieser bietet gesetzlich vorgeschrieben das gleiche Leistungsniveau wie die gesetzliche Krankenversicherung. Dadurch lassen sich etliche hundert Euro pro Monat sparen.
Quelle: n-tv.de , awi
Tags: