Auch digitales Stalking künftig strafbar

  24 März 2021    Gelesen: 407
Auch digitales Stalking künftig strafbar

Stalking-Opfer sollen zukünftig besser geschützt werden. Das beschließt die Regierung und verweist auf bisher hohe Hürden für Betroffene. So könnte das "wiederholte" Ausspähen oder Nachstellen für eine Strafe ausreichen - auch im Internet oder am Telefon.

Die Bundesregierung will Opfer von Stalking besser schützen. Eine entsprechende Gesetzesverschärfung wurde vom Kabinett beschlossen. "Im Netz und über Apps werden Menschen immer wieder ausgeforscht und eingeschüchtert, falsche Identitäten vorgetäuscht und Betroffene diffamiert", teilte Justizministerin Christine Lambrecht mit. "Auch diese Taten stellen wir künftig ausdrücklich als digitales Stalking unter Strafe."

Der Bundestag muss noch zustimmen. Stellen Täter ihren Opfern laut Entwurf etwa mit einer Software nach, deren Zweck das digitale Ausspähen anderer Personen sei, soll ihnen nun eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren drohen.

Als Beispiele für Stalking nennt das Ministerium Anrufe oder Nachrichten zu allen Tages- und Nachtzeiten, Verfolgen und Auflauern vor der Wohnung oder dem Arbeitsplatz, Fake-Profile auf Single-Portalen, Warenbestellungen unter dem Namen der Opfer, Beleidigungen, Bedrohungen und Nötigungen. Stalking richte sich meist gegen Frauen.

Künftig soll Verhalten als Stalking gelten, bei dem jemand "wiederholt" belästigt wird. Bislang ist hier von "beharrlichem" Stalking die Rede. Das Merkmal "schwerwiegend" wurde mit "nicht unerheblich" ersetzt. "Diese Hürden senken wir jetzt deutlich", betonte Lambrecht. In der Vergangenheit musste "beharrliches" Nachstellungsverhalten nachgewiesen werden, das geeignet sei, das Leben des Opfers "schwerwiegend" zu beeinträchtigen.

n-tv


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