Daimler könnte Hilfe "locker zurückzahlen"

  31 März 2021    Gelesen: 559
Daimler könnte Hilfe "locker zurückzahlen"

In der Krise erst Hilfe vom Staat in Millionenhöhe annehmen und dann für denselben Zeitraum hohe Dividenden an die Aktionäre ausschütten: Das ist nach Ansicht der Organisation Finanzwende nicht nur moralisch verwerflich. Kampagnen-Chefin Lena Blanken erklärt, warum sie auch für betriebswirtschaftlich falsch hält.

ntv.de: Sie wollen heute anlässlich der Hauptversammlung bei Daimler dagegen demonstrieren, dass der Konzern, der in der Corona-Krise unter anderem in der Form von Kurzarbeitergeld von staatlicher Hilfe profitierte, eine Dividende ausschüttet. Ist das ein generelles Phänomen, dass Staatshilfe indirekt an die Aktionäre fließt oder ist Daimler ein Einzelfall?

Lena Blanken: Daimler ist ein eindrücklicher Fall, unter anderem weil Konzernchef Ola Källenius selbst vorgerechnet hat, dass das Kurzarbeitergeld dem Unternehmen Einsparungen von 700 Millionen Euro gebracht hat. Außerdem war Daimler sehr aktiv dabei, nach immer mehr Hilfe etwa in Form von Kaufprämien zu rufen. Am Ende haben sie dann eine Lkw-Kaufprämie und eine erhöhte Prämie für E-Autos bekommen. Und jetzt sollen 1,4 Milliarden Euro an die Aktionäre ausgeschüttet werden, deutlich mehr als im letzten Jahr. Das passt für uns nicht zusammen. Aber es gibt viele weitere Fälle: Auch BMW, VW oder Adidas und viele mehr planen, Dividenden zu zahlen, obwohl sie im vergangenen Jahr Steuerzahlergeld angenommen haben. Weil das so weit verbreitet ist, appellieren wir ja auch nicht nur an die Unternehmen, sondern fordern mit einer Unterschriftenaktion von den zuständigen Ministern Olaf Scholz und Peter Altmaier, das generell zu unterbinden.

Was fordern Sie konkret?

Bisher behandelt die Bundesregierung die unterschiedlichen Hilfen nach einem doppelten Standard. Für die Corona-Hilfen der staatlichen Förderbank KfW und den Wiederaufbaufonds gilt bereits die Bedingung, dass keine Dividenden ausgeschüttet, Aktien zurückgekauft oder Boni gezahlt werden dürfen, solange die Hilfen nicht zurückgezahlt werden. Allerdings gilt das beispielsweise nicht für das Kurzarbeitergeld.

Kurzarbeitergeld ist keine klassische Hilfsleistung. Das ist ja vor allem auch im Interesse der Arbeitnehmer.

Das Kurzarbeitergeld ist zwar ursprünglich eine Versicherungsleistung, für die Arbeitnehmer und -geber Beiträge gezahlt haben. In der Krise wurde das aber massiv ausgeweitet und der Staat hat schon mehr als 10 Milliarden Euro aus Steuermitteln dazuschießen müssen. Wir fordern daher, dass es an die gleichen Bedingungen geknüpft wird, wie die anderen Hilfen. Das Kurzarbeitergeld ist auch aus unserer Sicht in der Krise ein ganz wichtiges Instrument, um Jobverluste zu verhindern. Aber Daimler beispielsweise könnte das doch locker zurückzahlen, bevor sie den übrigen Gewinn an die Aktionäre ausschütten. Es ist ja mehr als genug Geld da. Man darf auch nicht vergessen: Für die Arbeitnehmer bedeutet das Kurzarbeitergeld einen spürbaren Einkommensverlust. Während bei Daimler zwischenzeitlich bis zu 80 Prozent der Belegschaft in Kurzarbeit waren, Tausende Stellen gestrichen wurden und der Konzern Staatshilfen erhalten hat, sollen die Aktionäre gleich doppelt profitieren: von dem gestiegenen Aktienkurs und der Dividendenausschüttung. Eine solche Ungerechtigkeit ist doch niemandem zu vermitteln.

Sie führen in einem Brief an Daimler-Chef Källenius nicht nur moralische, sondern auch ein betriebswirtschaftliches Argument an.

Ja. Der Konzern sah sich in der Krise offenkundig gezwungen, sehr schnell nach staatlicher Hilfe zu rufen und die Corona-Krise ist noch lange nicht vorbei. Zusätzlich durchläuft die Autobranche eine grundlegende Transformation, die gewaltige Investitionen erfordert. Da sollte es geboten sein, Gewinne nicht auszuschütten, sondern Reserven aufzubauen.

Unternehmen könnten auch eine andere Lehre aus der Corona-Krise gezogen haben: Nämlich, dass Reserven nicht notwendig sind, weil der Staat zu Not einspringt und - zumindest den Großen - immer helfen wird.

Um genau diesen Anreiz zu verhindern, ist es notwendig Hilfe gesetzlich an entsprechende Bedingungen zu knüpfen. Interessanterweise haben ja manche Unternehmen im vergangenen Jahr argumentiert, sie könnten trotz Kurzarbeitergeld Dividenden ausschütten, da diese ja nicht auf dem Ergebnis des laufenden, sondern des Vorjahres beruhten. Nun, 2020 ist das Vorjahr das Krisenjahr und trotzdem erhöht beispielsweise Daimler die Ausschüttung um 50 Prozent.

Mit Lena Blanken sprach Max Borowski

Quelle: ntv.de


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