Ausgangssperre in Hamburg in Kraft

  03 April 2021    Gelesen: 749
Ausgangssperre in Hamburg in Kraft

Wegen steigender Corona-Infektionszahlen gilt in Hamburg eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 Uhr abends und 5 Uhr früh.

In dieser Zeit darf niemand mehr ohne triftigen Grund sein Haus oder seine Wohnung verlassen. Die Regelung gilt zunächst bis zum 18. April. Das hatte der Hamburger Senat am Mittwoch beschlossen.

Auch das Land Berlin verhängt für die Ostertage eine teilweise Ausgangssperre. Von 21 Uhr bis 5 Uhr früh dürfen nur zwei Menschen gemeinsam draußen unterwegs sein. Zudem darf am Dienstag nach Ostern auch im Haus nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person zusammentreffen. Nicht mitgezählt bei den Regelungen werden weiterhin Kinder bis 14 Jahre.

Kläger in Hannover gegen Ausgangssperre erfolgreich

In Hannover ist mehreren Eilanträgen gegen die nächtliche Ausgangssperre stattgegeben worden. Es bestünden Bedenken, ob die Anordnung verhältnismäßig sei, teilte das Verwaltungsgericht der Stadt am Abend mit. Die Entscheidung gilt vorerst nur für die Antragsteller. Diese sind nun von der nächtlichen Ausgangssperre ausgenommen. Die Region Hannover kann gegen das Urteil Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.

Die Region Hannover hatte verfügt, dass vom 1. bis einschließlich 12. April das Verlassen des Hauses jeweils von 22 Uhr bis 5 Uhr nur bei triftigen Gründen erlaubt ist.


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