Ihr parlamentarischer Geschäftsführer Buschmann sagte in Berlin, die Ausgangssperrre werde eine Flut von Verfassungsklagen auslösen, denen er beträchtliche Erfolgschancen zumesse. Auch der Münsteraner Staatsrechtler Wißmann äußerte erhebliche Bedenken. In einer juristischen Expertise, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, ist von – Zitat – „angeordneten Eingriffen in die Bürgerrechte“ die Rede. Der Deutsche Anwaltverein erklärte, ein generelles Verbot, die Wohnung zu verlassen, sei mit dem Leitbild des Grundgesetzes nicht zu vereinbaren.
Der SPD-Experte Lauterbach wies unterdessen Vorbehalte gegen die Ausgangsssperre in wissenschaftlicher Hinsicht zurück. Er sagte im Deutschlandfunk, es gehe nicht nur darum, die abendlichen Drinnen-Kontakte zu reduzieren. Auch draußen könne man sich sehr wohl infizieren. Gestern hatten Aerosolforscher eine Ausgangsssperre dagegen als kontraproduktiv kritisiert. Das Parlament wird sich am Freitag erstmals mit dem Gesetzentwurf befassen. Vor allem von AFD und FDP gibt es Widerstand.
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