Bundesverfassungsgericht kippt Mietendeckel

  15 April 2021    Gelesen: 2157
Bundesverfassungsgericht kippt Mietendeckel

Umstritten war das Gesetz schon seit seiner Einführung, nun gilt es offiziell als verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht erklärt den Berliner Mietendeckel für nichtig. Auf Tausende Menschen kommen damit steigende Mieten zu.

Das Bundesverfassungsgericht hat den umstrittenen Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt. Die Regelung zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen ist mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb nichtig, wie aus dem Beschluss des Zweiten Senats hervorgeht.

In dem Urteil heißt es wörtlich: "Regelungen zur Miethöhe für frei finanzierten Wohnraum, der auf dem freien Wohnungsmarkt angeboten werden kann (ungebundener Wohnraum), fallen in die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit. Die Länder sind nur zur Gesetzgebung befugt, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen abschließenden Gebrauch gemacht hat (Art. 70, Art. 72 Abs. 1 GG). Da der Bundesgesetzgeber das Mietpreisrecht in den §§ 556 bis 561 BGB abschließend geregelt hat, ist aufgrund der Sperrwirkung des Bundesrechts für die Gesetzgebungsbefugnis der Länder kein Raum. Da das MietenWoG Bln im Kern ebenfalls die Miethöhe für ungebundenen Wohnraum regelt, ist es insgesamt nichtig.

Das umstrittene Berliner Gesetz ist seit dem 23. Februar 2020 in Kraft. Die Mieten für rund 1,5 Millionen Hauptstadt-Wohnungen sind seitdem auf dem Stand von Juni 2019 eingefroren. Sie dürfen erst ab 2022 wieder zum Inflationsausgleich steigen, nach jetzigem Stand höchstens um 1,3 Prozent jährlich. Wird eine Wohnung wieder vermietet, muss sich der Vermieter an Obergrenzen halten, die sich an Alter, Ausstattung und Lage der Wohnung bemessen, sowie an die zuletzt verlangte Miete.

Bundestagsabgeordnete der Union und der FDP hatten gegen diese Regelung eine sogenannte Normenkontrollklage eingereicht. Sie hatten angezweifelt, dass ein Bundesland - im konkreten Fall Berlin - solche Gesetze erlassen darf, weil sie der Meinung sind, dass das Mietrecht im föderalen System Deutschlands ausschließlich Sache des Bundes ist.

Quelle: ntv.de, chr/rts


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