Regierungsfraktionen schärfen Notbremse nach

  18 April 2021    Gelesen: 1614
Regierungsfraktionen schärfen Notbremse nach

Im Ringen um eine bundeseinheitliche Corona-Notbremse kommen sich Union und SPD näher - auch wenn das Ergebnis bei einigen Bundesländern nicht gut ankommen dürfte. So soll es verbindliche Vorgaben für Schulschließungen schon ab einer Inzidenz von 100 geben.

Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD wollen den Entwurf der Bundesregierung zum Infektionsschutzgesetz einem Bericht zufolge verschärfen. Laut "Welt am Sonntag" haben die Fraktionen am Samstag verhandelt und ihre Positionen dabei angenähert. Die Union bestand nach Informationen von Reuters aus Koalitionskreisen darauf, dass die Schulen nicht erst ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 200 schließen sollen. Dies ist in dem Entwurf der Regierung vorgesehen, wird aber von Gesundheitsexperten als nicht ausreichend angesehen.

Die Länderchefs wehren sich allerdings dagegen, dass der Bund Vorgaben für die Schulen schon ab einer Inzidenz von 100 machen will. Widerstand kommt dabei auch von Ministerpräsidenten der CDU. "Wenn wir jetzt erneut völlig unkreativ in einen weiteren Voll-Lockdown gehen, wird das zwar irgendetwas helfen", sagte der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans der "Welt". "Aber es wird auch für viel Verdruss sorgen." Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier sagte der "Bild"-Zeitung, es gebe bereits jetzt juristische Bedenken gegen die Ausgangssperre, wie sie in dem Gesetzentwurf formuliert sei. Ausgangssperren sollten nur "als Ultima Ratio, das heißt als letztes Mittel verhängt werden".

Am Sonntag wollen sich die Koalitionsfraktionen einigen. Am Montag soll es sowohl bei der SPD als auch bei der CDU/CSU Sonder-Fraktionssitzungen zum Infektionsschutzgesetz geben. Die zweite und dritte Lesung im Bundestag ist für Mittwoch vorgesehen. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am Donnerstag in einer Sondersitzung damit beschäftigen. Allerdings ist der Gesetzentwurf als sogenanntes Einspruchsgesetz formuliert. Das macht es der Länderkammer schwerer, ihn aufzuhalten. Mit einer Mehrheit von 35 der 69 Stimmen könnten die Länder jedoch den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen, um das Gesetz nachverhandeln zu lassen.

Als besonders umstritten gelten die bisher vorgesehenen Ausgangsbeschränkungen von 21 Uhr bis fünf Uhr morgens, gegen die einige Ministerpräsidenten Bedenken haben. Die FDP hat mit einer Verfassungsklage gedroht. Kritik kommt auch aus der SPD-Fraktion: "Für die SPD ist nach wie vor wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, während der Ausgangsbeschränkungen zu joggen oder vor die Tür zu gehen", sagte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese der "Welt am Sonntag".

Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach wirbt dagegen seit Tagen vehement für eine Ausgangssperre. Es handele sich dabei um "eine notwendige, aber keine hinreichende Maßnahme", sagte er ntv. "Das heißt, wir brauchen sie unbedingt, um weiterzukommen. Es wird aber allein mit der Ausgangsbeschränkung nicht funktionieren."

Das verschärfte Infektionsschutzgesetz und bundeseinheitliche Vorgaben sollen sicherstellen, dass die Länder und Landkreise die Corona-"Notbremse" ab einer Inzidenz von 100 auch wirklich umsetzen. Die Zahlen an Corona-Neuinfektionen waren in den vergangenen Tagen erneut gestiegen. Auch die Zahl der Corona-Intensivpatienten in Krankenhäusern hat sich am Samstag erneut auf nun 4760 erhöht. Einige Bundesländer haben schon im Vorgriff auf die "Bundes-Notbremse" die Corona-Maßnahmen verschärft. Nach Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern fasste auch Brandenburgs Kabinett am Samstag einen solchen Beschluss.

Quelle: ntv.de, jog/rts/dpa


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