Alle Seiten hätten sich auf die Einstellung des Prozesses nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung geeinigt, hieß es weiter. Die Behördenleiterin war zuvor wegen 14 Fällen von Verstößen gegen das Dienstgeheimnis, Dokumentefälschung und Vorteilsnahme angeklagt. Die vermeintlichen Missstände an der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sind also auf diese Vorwürfe geschrumpft.
Der Fall von den Medien aufgebauscht?
Das Thema hat 2018 bundesweit Schlagzeilen gemacht. Einige Zeit stand auch der Verdacht im Raum, dass in Bremen Hunderte Flüchtlinge illegal Asyl erhalten hätten. Verteidiger Johannes Eisenberg kritisierte die Medien für das Aufbauschen des Falls.
Die Bamf-internen Überprüfungen der Bremer Asylbescheide hätten nun ergeben, dass die Beamtin (60) das Recht korrekt angewandt habe, heißt es weiter. Auch beim zweiten Angeklagten, einem Anwalt, der sich auf Asylrecht spezialisiert, sind sich beide Seiten laut Richterin Wilkens im Prinzip über eine Verfahrenseinstellung einig. Der 40-Jährige wehre sich jedoch noch gegen die vorgeschlagene Geldauflage von 5.000 Euro. Deshalb tage das Gericht am Donnerstag erneut. Bei ihm geht es ebenfalls um den Vorwurf, er habe Ausländern illegal zum Aufenthalt in Deutschland verholfen.
snanews
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