Bundestag will heute "Notbremse" beschließen

  21 April 2021    Gelesen: 1142
Bundestag will heute "Notbremse" beschließen

Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes zur bundeseinheitlichen "Notbremse" soll heute mit dem Bundestag die erste Hürde nehmen. Allerdings stößt der Vorschlag weiter auf Widerstand: Zu lasch, zu undifferenziert und nicht verhältnismäßig lautet die Kritik.

Im Kampf gegen die dritte Corona-Welle sollen bundesweit verbindliche Regeln für schärfere Gegenmaßnahmen kommen. Der Bundestag will dazu ab 11:00 Uhr eine "Notbremse" mit konkreten Vorgaben bei hohen Infektionszahlen beschließen. Dazu gehören weitgehende nächtliche Ausgangsbeschränkungen, Schließungen von Schulen und strengere Bestimmungen für Geschäfte. Die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes sollen an diesem Donnerstag noch in den Bundesrat gehen und dann rasch in Kraft treten - vorerst bis Ende Juni.

Gezogen werden soll die "Bundes-Notbremse", wenn in einem Landkreis oder einer Stadt die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) an drei Tagen hintereinander über 100 liegt. Auf eine ähnliche Notbremse hatten sich Anfang März auch schon Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten verständigt. Eine teils zögerliche Umsetzung in den Ländern stieß aber auf Kritik besonders des Bundes. Daher soll nun ein Bundesgesetz greifen. Fürs Umschalten auf Fernunterricht in den Schulen soll ein höherer Schwellenwert von 165 gelten.

Dahmen nennt Gesetz "halbgar"

Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen sagte: "Ein bundeseinheitliches Vorgehen ist richtig, aber die Maßnahmen sind nicht ausreichend." Bei einem Inzidenzwert von 100 werde die Notbremse zu spät und zu zögerlich gezogen, greifen müsste sie schon ab 50. "Die Maßnahmen fokussieren sich zu stark auf private und zu wenig auf wirtschaftliche Aktivitäten." Am Arbeitsplatz sollte zwei Mal wöchentlich verpflichtend getestet und das auch dokumentiert werden, sagte Dahmen. Dort sei eine FFP2-Maskenpflicht geboten. Schulschließungen ab einer Inzidenz von 165 seien viel zu spät. "Mit diesem halbgaren Gesetz werden wir die Kontrolle über das Virus nicht zurückgewinnen."

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz warnte, das Gesetz könne vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern, was verheerende Auswirkungen für den Rückhalt in der Bevölkerung hätte. "Deshalb ist der Bundestag aufgefordert, die notwendigen bundesweiten Maßnahmen nicht allein auf Inzidenzen zu stützen", sagte Vorstand Eugen Brysch. Daneben seien die Impfrate der betagten und schwerst kranken Menschen sowie die Belastung der Krankenhäuser im Infektionsschutzgesetz zu berücksichtigen. Der Blick allein auf Intensivstationen reiche nicht, denn dort werde nur ein kleiner Teil der Covid-19-Patienten versorgt.

Schäuble dafür, Kritik vom Landkreistag

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble verteidigte die Pläne zu Ausgangsbeschränkungen. "Der Blick ins Ausland zeigt, dass alle Länder, die hohe Infektionszahlen wieder in den Griff bekommen haben, phasenweise zu Ausgangsbeschränkungen gegriffen haben", sagte er dem "Tagesspiegel". Schäuble betonte zugleich: "Unabhängig von Verboten und Kontrollen: Jeder Einzelne kann mit dem richtigen Verhalten dazu beitragen, die dritte Welle zu brechen."

Der Landkreistag mahnte, Ausgangsbeschränkungen mit Augenmaß zu überwachen. "Die Menschen dürfen die Kontrolle nicht als schikanierend empfinden", sagte Präsident Reinhard Sager dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Übersicht

Die "Notbremse" für Regionen mit hohen Infektionszahlen sieht im Kern folgendes vor:

Ausgangsbeschränkungen

Von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr darf man die Wohnung oder sein Grundstück nicht verlassen - mit Ausnahmen für Notfälle, die Berufsausübung, Pflege und Betreuung, die Versorgung von Tieren oder andere gewichtige Gründe. Joggen und Spaziergänge sollen bis Mitternacht erlaubt bleiben, allerdings nur alleine.

Private Kontakte

Es darf sich höchstens ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit. Für Zusammenkünfte von Ehe- und Lebenspartnern oder zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts gilt die Beschränkung nicht. Zu Trauerfeiern sollen bis zu 30 Menschen zusammenkommen dürfen.

Läden

Fürs Einkaufen jenseits des Lebensmittel-, Drogerie-, Buch- und Blumenhandels sowie anderen Bereichen soll gelten: Geschäfte können Kunden nur einlassen, wenn sie einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Steigt der Wert über 150, wäre nur noch das Abholen bestellter Waren (Click & Collect) erlaubt.

Schulen

Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz drei Tage hintereinander über 165, wird ab dem übernächsten Tag der Präsenzunterricht verboten. Ausnahmen für Abschlussklassen und Förderschulen sind möglich.

Quelle: ntv.de, shu/dpa


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