Kleine Parteien scheitern mit Anträgen zu Bundestagswahl

  28 April 2021    Gelesen: 1461
Kleine Parteien scheitern mit Anträgen zu Bundestagswahl

Zwei kleine Parteien sind vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch gescheitert, die Hürden für ihre Zulassung zur Bundestagswahl zu senken.

Die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands und die Bayernpartei wollten mit Anträgen gegen den Deutschen Bundestag erreichen, dass die Zahl von Unterstützungsunterschriften heruntergesetzt wird, die sie für ihre Zulassung vorweisen müssen. Sie begründeten dies damit, dass sie die Unterschriften wegen der Corona-Beschränkungen unter schwierigen Bedingungen sammeln müssten.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Anträge nun aber für unzulässig. Die beiden Parteien hätten nicht ausreichend begründet, dass sie in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt worden seien. Die Richter stellen zugleich aber fest, dass der Gesetzgeber die Unterschriftenquoten in Pandemiezeiten überprüfen müsse.

Weiterhin anhängig ist eine erst vor zwei Wochen eingereichte Organklage der Ökologisch-Demokratischen Partei gegen den Bundestag.


Tags:


Newsticker