Großbritanniens Souveränitätsmärchen

  17 März 2016    Gelesen: 661
Großbritanniens Souveränitätsmärchen
Anhänger des Brexit behaupten, mit diesem erhalte Großbritannien seine Souveränität zurück. Das ist Unsinn. Der Handel mit Rest-Europa unterläge weiter den EU-Regelungen.
Wer meint, dass der Brexit Großbritannien seine Souveränität zurückbringen würde, übersieht den Einfluss von Handel auf die nationale Gesetzgebung. Selbst wenn Großbritannien die EU verlässt, wird es weiterhin EU-Vorschriften unterliegen, solange es mit EU-Ländern Handel treibt, da exportierte Güter und Dienstleistungen EU-Regeln entsprechen müssen.

Großbritannien würde nach wie vor zum geografischen Europa gehören und stark vernetzt mit dem Kontinent bleiben. Handelsbeziehungen gänzlich zu beenden stellt keine Alternative dar.

Für Großbritanniens wirtschaftlichen Wohlstand ist der Handel mit dem europäischen Binnenmarkt essenziell. 52 Prozent des Güterhandels und 42 Prozent des Handels mit Dienstleistungen – und sogar 30 Prozent des Handels mit Finanzdienstleistungen – läuft mit Ländern des Binnenmarktes. Das bedeutet, dass auch im Falle eines Brexit Großbritannien mit dem Rest der Länder des europäischen Binnenmarktes, also mit derzeit 28 EU-Ländern und vier Mitgliedern der Europäischen Freihandelsassoziation Efta, weiter Handel treiben wird.

Die Vorteile einer Mitgliedschaft im Binnenmarkt sind weitaus größer als diejenigen herkömmlicher Handelsabkommen, welche sich auf den Abbau von Zöllen konzentrieren. Der europäische Binnenmarkt richtet sich in erster Linie nicht gegen Zölle, sondern dreht sich um andere Hindernisse, welche sich auf Richtlinien und die Anwendung und Interpretation von Vorschriften beziehen. Diese Richtlinien gelten nicht nur für Güter, sondern auch für die Regulierung von Arbeitnehmerrechten, Gesundheit und Sicherheit.

Norwegen, die Schweiz, Island und Liechtenstein, die nicht in der EU, sondern in der Efta sind, verstehen, dass die Mitgliedschaft wichtig für ihren wirtschaftlichen Wohlstand ist, da mehr als die Hälfte ihres Handels mit der EU ist. Die Mitgliedschaft bietet ihnen also wirtschaftlichen Nutzen, bringt aber auch Kosten: Sie stimmen der Anwendung von EU-Regeln zu und akzeptieren sogar in der Regel die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Die Spielregeln werden von den EU-Ländern im Europäischen Rat sowie im Europäischen Parlament allein bestimmt, Nicht-EU-Staaten haben in diesem Prozess kein Stimmrecht.

Dadurch, dass sie außerhalb der EU bleiben, haben die Efta-Länder wenig bis keine Möglichkeiten, die Regeln mitzugestalten. Ausnahme ist die Schweiz, die – im Gegensatz zu den anderen drei Efta-Staaten – nur in bestimmten Bereichen die EU-Vorschriften für den Binnenmarkt akzeptiert und in anderen bilaterale Abkommen mit der EU aushandelt.

Zwar hätte Großbritannien als größeres und einflussreicheres Land wahrscheinlich eine bessere Verhandlungsposition als die Efta-Staaten. Die Frage ist allerdings, ob diese innerhalb der EU nicht größer ist. Heute ist Großbritannien als EU-Mitgliedsland an der Gestaltung von EU-Regeln, die den gesamten Binnenmarkt betreffen, vollständig beteiligt.

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