Erprobungsklausel für „Deutschlandtakt“ bei der Bahn

  07 Mai 2021    Gelesen: 565
Erprobungsklausel für „Deutschlandtakt“ bei der Bahn

Der Bundestag hat den Grundstein für den geplanten so genannten „Deutschlandtakt“ im Bahnverkehr gelegt.

Ein Gesetz, das in der Nacht vom Parlament verabschiedet wurde, macht den Weg für entsprechende Pilotprojekte frei. Wenn der Bundesrat ebenfalls zustimmt, kann das Verkehrsministerium bestimmte Strecken festlegen, auf denen neue Modelle der Fahrplanerstellung erprobt werden. Durch den „Deutschlandtakt“ sollen bis zum Jahr 2030 die Züge zwischen den größten Städten im Halbstundentakt fahren. An zentralen Bahnhöfen sollen die Züge ungefähr gleichzeitig eintreffen und kurz darauf wieder abfahren, um lange Umsteigezeiten zu vermeiden.

Der Bundestag verabschiedete gestern Abend noch weitere Gesetze, unter anderem zu den Themen Müllvermeidung und zur Bekämpfung von Hetze im Internet.


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