Eine Mehrheit der Abgeordneten stimmte am Abend für eine entsprechende Novelle des Verpackungsgesetzes. Die Verpflichtung soll ab 2023 für Restaurants, Bistros, Caterer und Lieferdienste gelten. Dabei darf das Produkt in Mehrwegverpackung nicht teurer sein als bislang. Für Gastronomiebetriebe mit weniger als 80 Quadratmetern Fläche und maximal fünf Mitarbeitern gilt die Vorschrift nicht – also etwa für Imbisse und Kioske.
Im kommenden Jahr soll außerdem ein Pfand auf alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff verpflichtend werden sowie für Getränkedosen. Für Milch oder Milcherzeugnisse gilt eine Übergangsfrist bis 2024.
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