Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Fechner, sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, man sei bereits mit der CDU im Gespräch, so dass eine Entscheidung schon Anfang Juni folgen könnte. Konkret gehe es darum, ob Paragraph 86a des Strafgesetzbuchs so erweitert werden könne, dass nicht nur das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verboten sei, sondern auch von terroristischen Organisationen.
Nach der jüngsten Eskalation im Nahen Osten war es auf Demonstrationen in Deutschland zu antiisraelischen und antisemitischen Protesten gekommen. Dabei war auch die grün-weiße Fahne der im Gazastreifen herrschenden Hamas zu sehen. Diese wird von der EU, den USA und Israel als Terrororganisation eingestuft.
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