Bürger von 13 weiteren Ländern können nach Aserbaidschan reisen

  04 September 2021    Gelesen: 613
  Bürger von 13 weiteren Ländern können nach Aserbaidschan reisen

Ab dem 6. September dürfen Bürger aus 13 weiteren Ländern nach Aserbaidschan reisen.

In diesem Zusammenhang unterzeichnete Premierminister Ali Asadov einen Beschluss zur Änderung des Beschlusses „Über Maßnahmen zur Ausweitung des besonderen Quarantäneregimes und zur Aufhebung einiger Beschränkungen“, berichtet AzVision.

Dem Beschluss zufolge dürfen Staatsbürger der folgenden Länder und anderer Länder mit ständigem Wohnsitz in diesen Ländern sowie Staatenlose ab dem 6. September 2021 auf dem Luftweg in die Republik Aserbaidschan ein- und ausreisen:

- Volksrepublik China;
- Republik Estland;
- Republik Finnland;
- Französische Republik;
- HongKong, China);
- Republik Kroatien;
- Republik Island;
- Republik Italien;
- Republik Lettland;
- Malaysia;
- Königreich Saudi-Arabien;
- Japan.

Staatsbürger dieses Landes dürfen unter Berücksichtigung der folgenden Voraussetzungen in die Republik Aserbaidschan ein- und ausreisen:

- für Personen über 18 Jahre - nur COVID-19-Pass (ein Dokument, das die vollständige Impfung gegen COVID-19 oder die Immunität gegen COVID-19 bestätigt) und COVID-19, ausgestellt innerhalb von 72 Stunden vor dem Flug auf der Grundlage eines Dokuments, das die negatives Ergebnis des PCR-Tests an;

- bei Personen zwischen 1 und 18 Jahren - nur auf der Grundlage eines Dokuments, das das negative Ergebnis des PCR-Tests auf COVID-19 bestätigt, ausgestellt innerhalb von 72 Stunden vor dem Flug;

Wenn diese Personen die Republik Aserbaidschan verlassen, müssen sie keinen PCR-Test auf COVID-19 durchführen.

 


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