Bei solchen Anzeigen sei die Polizei gezwungen, zumindest scheinbar zu ermitteln. Deshalb seien Beamte der Kripo in den Kindergarten gekommen und hätten auch andere Eltern befragt und danach einen Bericht an die Staatsanwaltschaft erstellt.
Die Ermittlungen wurden zwar eingestellt, allerdings sei eine Meldung an die Jugendbehörde gemacht worden.
„Das ist in solchen Fällen üblich. Bei Unmündigen, und bei diesem Vorfall handelt es sich um solche, gibt es bei uns keine Strafverfolgung. Solche Verständigungen erfolgen grundsätzlich bis zum Alter von 18 Jahren, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass Handlungsbedarf besteht.", zitiert das Blatt den Staatsanwaltssprecher Philip Christl
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