Die 5. Große Strafkammer unter Vorsitz des Richters Joachim Schwartz habe keinen hinreichenden Tatverdacht erkannt, heißt es in dem 460 Seiten umfassenden Beschluss. So taten sich die Richter vor allem mit dem Gutachten des britischen Panikforschers Keith Still schwer, das ein zentrales Beweismittel der Staatsanwaltschaft sein sollte. Das Gericht hatte zuletzt zahlreiche kritische Fragen an den Experten gestellt.
Bei den Opfern und Überlebenden der Katastrophe wurde die Entscheidung mit Unverständnis aufgenommen. "Für die Angehörigen und die Überlebenden ist es ein Schock, dass es keine rechtliche Aufarbeitung gegen Verantwortliche bei der Stadt für die Tragödie von Duisburg geben wird", sagte der Berliner Rechtsanwalt Andreas Schulz SPIEGEL ONLINE. Die Juristen wollen die Begründung nun genau prüfen und dann das weitere Vorgehen beraten.
Tödliches Gedränge
Bei der Love Parade in Duisburg am 24. Juli 2010 war es an einer Engstelle zu einem tödlichen Gedränge gekommen. 21 Menschen starben bei dem Technofestival, mindestens 652 wurden verletzt, einige von ihnen schwer. Die Getöteten kamen aus Deutschland, Australien, den Niederlanden, Spanien, Italien und China.
Im Februar 2014 hatte die Staatsanwaltschaft Duisburg Anklage gegen sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier Mitarbeiter des Veranstalters erhoben. Ihnen wurden fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Seitdem hat das Landgericht im sogenannten Zwischenverfahren aufwendig geprüft, ob eine Verurteilung im Hauptverfahren - also in der eigentlichen Gerichtsverhandlung - wahrscheinlich ist. Ist das nicht der Fall, wird das Hauptverfahren gar nicht erst eröffnet.
Staatsanwaltschaft und Nebenkläger könnten gegen einen sogenannten Nichteröffnungsbeschluss eine sogenannte sofortige Beschwerde einlegen. Kommt es dazu, wird ein Beschwerdesenat die Entscheidung überprüfen. Dies dürfte wiederum einige Zeit in Anspruch nehmen. Wird die Beschwerde abgelehnt, gibt es kein weiteres Rechtsmittel gegen die Nichtzulassung. Eine erneute Anklage kann dann nur aufgrund neuer Tatsachen oder Beweismittel erhoben werden.
Die Hauptakte mit den wichtigsten Unterlagen für den Prozess umfasst mehr als 46.700 Seiten und füllt 99 Aktenordner. Hinzu kommen mehr als 800 Ordner mit ergänzendem Aktenmaterial.
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