„Wir erinnern noch einmal daran, dass die Erwähnung von Siedlungsnamen auf dem Territorium der Republik Aserbaidschan durch fiktive armenische Toponyme, einschließlich der Verwendung des Ausdrucks „Gebiet von Berg-Karabach“, unzulässig ist.
Wir fordern das Friedenstruppenkontingent der Russischen Föderation erneut auf, die festgestellten ungenauen Formulierungen nicht in offiziellen Informationen zu verwenden.
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