Acht Babyleichen in Wallenfels: Staatsanwalt geht von Mord aus

  10 April 2016    Gelesen: 682
Acht Babyleichen in Wallenfels: Staatsanwalt geht von Mord aus
Im Fall der acht Babyleichen im bayerischen Wallenfels wirft die Staatsanwaltschaft der Mutter Mord vor. Auch der Vater der toten Kinder soll vor Gericht kommen - wegen Beihilfe.
Am Freitag hat die Staatsanwaltschaft Coburg eine entsprechende Anklage erhoben. Der Mutter werfen die Ermittler vor, zwischen 2003 und 2013 acht gemeinsame Kinder in der Wohnung des Ehepaars zur Welt gebracht und davon vier Kinder vorsätzlich getötet zu haben. Der Vater soll der Mutter dabei geholfen haben, ohne selbst an den Taten beteiligt gewesen zu sein.

Bei vier der acht in dem Haus gefundenen Babyleichen konnte der Behörde zufolge nicht geklärt werden, ob die Kinder nach der Geburt tatsächlich lebten und auch lebensfähig waren. Mit Blick auf das Motiv geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die Beschuldigten ihr Leben uneingeschränkt von weiteren Kindern führen wollten.

Die beiden, die sich bereits vor dem Fund der Leichen getrennt hatten, haben drei lebende gemeinsame Kinder. Zudem brachten beide jeweils zwei Kinder in die Ehe mit, wie Behördensprecher Christian Pfab am Freitag sagte. «Das ist eine Patchwork-Familie.»

Mitte November 2015 waren in dem Haus der Familie in der oberfränkischen Kleinstadt acht tote Babys entdeckt worden. Die sterblichen Überreste der Neugeborenen waren in Plastiktüten und Handtücher gewickelt und in einem Abstellraum versteckt. Wenig später wurde die Mutter gefasst - sie hatte sich mit ihrem neuen Lebensgefährten im nahen Kronach in einer Pension aufgehalten. Sie räumte laut Polizei ein, mehrere Säuglinge lebend zur Welt gebracht und anschließend getötet zu haben.

Die Frau sitzt weiter in Untersuchungshaft. Sie wurde inzwischen psychiatrisch begutachtet; das Ergebnis wollte Pfab zunächst nicht bekanntgeben. Gegen den Vater besteht kein Haftbefehl. «Dafür haben wir die gesetzlichen Voraussetzungen nicht gesehen», erläuterte der Sprecher. Die Anklage war ursprünglich bereits für Ende Februar erwartet worden. Doch die Verteidiger der Beschuldigten brauchten mehr Zeit für eine Stellungnahme. Nun muss das Landgericht Coburg entscheiden, ob es die Anklage zulässt.


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