Regierung prüft türkisches Strafverlangen

  12 April 2016    Gelesen: 556
Regierung prüft türkisches Strafverlangen
Die Bundesregierung bestätigt den Eingang eines Strafverlangens der türkischen Regierung gegen Jan Böhmermann. Das muss noch keine Folge für den Satiriker haben. Die Bundesregierung muss sich der Forderung erst anschließen. Darüber denkt sie nun nach.
Die Bundesregierung will den förmlichen Wunsch der Türkei nach Strafverfolgung von Jan Böhmermann wegen dessen umstrittenen Erdogan-Gedichts prüfen. Dies werde ein paar Tage, aber nicht Wochen dauern, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert. Dazu sollte es noch diesen Montag erste Gespräche auf Ebene der fachlich Zuständigen im Auswärtigen Amt, Justizministerium und Kanzleramt geben.

Seibert betonte, die Freiheit der Kunst und die Pressefreiheit seien für Kanzlerin Angela Merkel weder nach innen noch nach außen verhandelbar. Dies gelte unabhängig davon, ob sie etwas für geschmacklos halte und davon, dass die EU mit der Türkei in der Flüchtlingskrise zusammenarbeite.

Staatsanwaltschaft wartet auf Bundesregierung

Sonntagabend war aus Berliner Regierungskreisen bekanntgeworden, dass die Türkei eine Bestrafung des Satirikers nach dessen Schmähgedichts über Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan verlangt. Nach Angaben der Leitenden Oberstaatsanwältin Andrea Keller brauche es in solchen Fällen neben dem Strafverlangen der Türkei auch eine entsprechende Ermächtigung vonseiten der Bundesregierung.

"Hier liegt noch nichts vor, und ich bin auch von keiner amtlichen Seite diesbezüglich unterrichtet", sagte Keller. Eine Entscheidung darüber, welche weiteren Ermittlungen erforderlich seien und wie der Sachverhalt rechtlich zu bewerten sei, könne erst getroffen werden, wenn die nötigen Unterlagen tatsächlich eingegangen seien, teilte Keller in Mainz mit. Mainz ist Sitz des ZDF, für das Böhmermann die Sendung "Neo Magazin Royale" produziert.

Tauber verteidigt Bundesregierung

CDU-Generalsekretär Peter Tauber verteidigte die Bundesregierung, diese würde nicht vor Erdogan "kuschen". Zu der Prüfung, ob ein Rechtsverstoß vorliege, gebe es keine Alternative. "In einem Rechtsstaat müssen wir uns an alle Regeln halten und eine Regel ist, dass die Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter strafbar ist. Dann kann man nicht einfach sagen, wir haben zwar eine Rechtsnorm, aber die interessiert uns nicht", sagte Tauber bei n-tv.

Dagegen empfahl der CDU-Europapolitiker Elmar Brok der Bundesregierung, auf eine Strafverfolgung Böhmermanns zu verzichten. "Ich wäre dagegen, dieses jetzt im Sinne von Erdogan zu entscheiden, obwohl er auch ein Recht auf Persönlichkeitsschutz hat", sagte Brok ebenfalls bei n-tv. An Böhmermanns Schmähgedicht findet Brok gleichwohl wenig Gefallen: "Es muss die Meinungsfreiheit gewährleistet sein, aber ein Gedicht zu schreiben, wo es nur auf Sodomie und Pädophilie ankommt, halte ich nicht für ein großes Kunstwerk."

Derweil gab der Sender bekannt, dass die Zusammenarbeit mit Böhmermann weitergehe. Die satirische Fernsehshow "Neo Magazin Royale" steht demnach nicht zur Disposition. Die Aufzeichnungen sollen wie gewohnt stattfinden. "Neo Magazin Royale" werde wie gewohnt am Donnerstagabend in der Mediathek und auf ZDFneo sowie am Freitag im ZDF zu sehen sein.

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