„Es sollte Kanada bekannt sein, dass die Einrichtung eines Grenzkontrollpunkts durch Aserbaidschan auf seinem Hoheitsgebiet das legitime Recht Aserbaidschans ist und sich gut im Rahmen aller internationalen Vorschriften befindet. Die Einrichtung dieses Kontrollpunkts ist eine nationale Sicherheitsentscheidung, die im Zeit anhaltender militärischer Provokationen Armeniens gegen Aserbaidschan, Nutzung der Straße für illegale Aktivitäten, Transport von Waffen und Minen und Rotation des Militärpersonals Armeniens entgegen den Bestimmungen der trilateralen Erklärung des oben erwähnten Checkpoints, der den Friedensprozess und die Stabilität in der Region beeinträchtigt, entbehren jeder Grundlage. Im Gegensatz dazu wird dieser Schritt dazu dienen, die behaupteten illegalen Aktivitäten effektiv zu verhindern", sagte das aserbaidschanische Ministerium.
„Darüber hinaus sind Behauptungen Kanadas, dass die Latschin-Straße gesperrt ist, völlig haltlos. Der Grenzkontrollpunkt wird die Ein- und Ausfahrt der Straße von der Grenze regeln“, stellte das Ministerium fest.
„Darüber hinaus ist es nicht hinnehmbar, dass die kanadische Außenministerin die Region Karabach in Aserbaidschan fälschlicherweise als „Berg-Karabach“ bezeichnet. Wir halten es erneut für notwendig, dass Kanada in den Erklärungen auf solche Punkte achtet“, fügte das Ministerium hinzu.
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