Das ist nicht pauschal zu beantworten. Eine einheitliche deutschlandweite Regelung dazu gibt es nämlich nicht und so kommt es ganz darauf an, wo man sich befindet. Neben den Friedhofsgesetzen der Bundesländer hat jede Kommune eine eigene Friedhofsordnung. Und die regelt dann auch das Verhalten auf dem Gelände.
Fahrräder dürfen in aller Regel nur schiebend bewegt werden und auch Skateboards oder Inliner sind normalerweise nicht gern gesehen. Beim Joggen ist die Lage nicht so eindeutig. Was in vielen Städten und Gemeinden ausdrücklich verboten ist, wird bei anderen in der Satzung nicht weiter erwähnt.
Hier ein Überblick über die Regelungen in den größten deutschen Städten:
Berlin: Sportgeräte sind verboten, Joggen wird nicht erwähnt.
Hamburg: Sportliche Aktivitäten sind grundsätzlich verboten.
München: Joggen und Nordic Walking sind verboten. Der Alte Nördliche Friedhof und der Alte Südliche Friedhof sind davon ausgenommen.
Köln: Joggen und sonstige sportliche Aktivitäten sind verboten.
Frankfurt/Main: Sportgeräte sind verboten, Joggen wird nicht erwähnt.
Stuttgart: Joggen wird nicht erwähnt.
Düsseldorf: Sportliche Aktivitäten sind verboten.
Dortmund: Joggen wird nicht erwähnt.
Essen: Sportliche Aktivitäten sind verboten.
Bremen: Joggen wird nicht erwähnt.
Leipzig: Sportliche Aktivitäten sind verboten.
Dresden: Joggen wird nicht erwähnt.
Ein Friedhof ist kein Sportplatz
Wer keine Muße hat, die örtliche Friedhofssatzung zu wälzen, kann sich auch am Eingang des Geländes umsehen. Wenn Joggen verboten ist, wird darauf meistens hingewiesen. Im Zweifel kann man auch einfach einen Friedhofsmitarbeiter fragen.
Auch wenn von Rechts wegen nichts gegen sportliche Aktivitäten spricht, sollte man sich natürlich klarmachen, dass ein Friedhof kein x-beliebiger Park ist, und sich entsprechend verhalten. Laufgruppen mit Musikbeschallung etwa suchen sich besser anderes Terrain. Und dass man um Beerdigungen und Trauernde besser einen Bogen macht, dürfte auch klar sein. Jogger, die auf einem Friedhof erwischt werden, auf dem Sport verboten ist, müssen – je nach Friedhofssatzung – manchmal sogar mit einem Bußgeld rechnen.
Quelle: n-tv.de
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