Lehrerin muss Kopftuchverbot akzeptieren

  15 April 2016    Gelesen: 897
Lehrerin muss Kopftuchverbot akzeptieren
Weil sie in Berliner Grundschulen ihr Kopftuch nicht tragen darf, zieht eine junge Lehrerin vor Gericht: Die gläubige Muslima fühlt sich vom Land diskriminiert - und will eine Entschädigung erstreiten. Doch die Richter folgen ihren Argumenten nicht.
Das Kopftuchverbot für Berliner Lehrerinnen an allgemeinbildenden Schulen ist nach einem Urteil des Arbeitsgerichts rechtens. Eine junge Frau hatte Anspruch auf Entschädigung erhoben, weil das Land Berlin ihre Bewerbung als Grundschullehrerin wegen ihres Kopftuchs abgelehnt hatte. Doch das Gericht folgte ihren Argumenten nicht. Das Berliner Neutralitätsgesetz behandle alle Religionen gleich, sagte Richter Andreas Dittert.

Demnach dürften Lehrer, Polizisten und Justizbedienstete keine religiösen Symbole oder Kleidungsstücke tragen. Zudem hätte die angehende Lehrerin nach Ansicht des Richters das Angebot annehmen können, an einer berufsbildenden Schule in der Hauptstadt zu unterrichten, wo das Kopftuchverbot nicht gilt. Die Anwältin der Frau kündigte an, eine Berufung gegen das Urteil zu prüfen.

Allgemeines Kopftuchverbot rechtswidrig

Im März des vergangenen Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht eigentlich ein generelles Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen für rechtswidrig erklärt und bestimmt, dass Lehrerinnen auch an staatlichen Schulen aus religiösen Gründen grundsätzlich ein Kopftuch tragen dürfen. Es erklärte damit ein pauschales Verbot in Nordrhein-Westfalen für rechtswidrig, weil es gegen das Recht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit verstößt.

Dass das Arbeitsgericht in Berlin seinen Fall nicht in Karlsruhe vorlegte, begründeten die Richter mit den Unterschieden des Berliner Gesetzes zu jenem von Nordrhein-Westfalen. Die Berliner Regelung sehe keine "gleichheitswidrige Privilegierung zugunsten christlich-abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen" vor. Das Gesetz behandle vielmehr alle Religionen gleich.

Tags:


Newsticker