Demnach dürften Lehrer, Polizisten und Justizbedienstete keine religiösen Symbole oder Kleidungsstücke tragen. Zudem hätte die angehende Lehrerin nach Ansicht des Richters das Angebot annehmen können, an einer berufsbildenden Schule in der Hauptstadt zu unterrichten, wo das Kopftuchverbot nicht gilt. Die Anwältin der Frau kündigte an, eine Berufung gegen das Urteil zu prüfen.
Allgemeines Kopftuchverbot rechtswidrig
Im März des vergangenen Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht eigentlich ein generelles Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen für rechtswidrig erklärt und bestimmt, dass Lehrerinnen auch an staatlichen Schulen aus religiösen Gründen grundsätzlich ein Kopftuch tragen dürfen. Es erklärte damit ein pauschales Verbot in Nordrhein-Westfalen für rechtswidrig, weil es gegen das Recht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit verstößt.
Dass das Arbeitsgericht in Berlin seinen Fall nicht in Karlsruhe vorlegte, begründeten die Richter mit den Unterschieden des Berliner Gesetzes zu jenem von Nordrhein-Westfalen. Die Berliner Regelung sehe keine "gleichheitswidrige Privilegierung zugunsten christlich-abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen" vor. Das Gesetz behandle vielmehr alle Religionen gleich.
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