Dies ist im Gesetz zur Änderung des Gesetzes „Über die Staatspflicht“ festgelegt, das vom Präsidenten Aserbaidschans genehmigt wurde.
Durch die neue Änderung wurden die Artikel 2.0.21, 33-3 und 33-4 des oben genannten Gesetzes aufgehoben.
Nach geltendem Recht erhebt die Nationalarchivabteilung Aserbaidschans von juristischen Personen eine staatliche Gebühr von 20 Manat (11,8 USD) für die Ausstellung von Archivzertifikaten, Auszügen aus Archivdokumenten und beglaubigten Kopien von Archivdokumenten innerhalb von drei Arbeitstagen und 10 Manat ( 5,9 $) für die Ausstellung innerhalb von fünf Werktagen. Für die Ausstellung dieser Dokumente an Privatpersonen innerhalb von drei Werktagen betrug die Gebühr 10 Manat (5,9 USD), innerhalb von fünf Werktagen 5 Manat (2,9 USD). Für die Ausstellung dieser Dokumente wurde für einen längeren Zeitraum keine Gebühr erhoben.
Tags: