Aserbaidschan schafft die staatliche Pflicht zur Herausgabe von Archivunterlagen ab

  13 November 2023    Gelesen: 1065
  Aserbaidschan schafft die staatliche Pflicht zur Herausgabe von Archivunterlagen ab

Aserbaidschan schafft die von der zuständigen Exekutivbehörde erhobenen staatlichen Gebühren für die schnellere Ausstellung von Archivbescheinigungen, Auszügen aus Archivdokumenten und beglaubigten Kopien von Archivdokumenten an juristische Personen und Personen ab, berichtet AzVision.az.

Dies ist im Gesetz zur Änderung des Gesetzes „Über die Staatspflicht“ festgelegt, das vom Präsidenten Aserbaidschans genehmigt wurde.

Durch die neue Änderung wurden die Artikel 2.0.21, 33-3 und 33-4 des oben genannten Gesetzes aufgehoben.

Nach geltendem Recht erhebt die Nationalarchivabteilung Aserbaidschans von juristischen Personen eine staatliche Gebühr von 20 Manat (11,8 USD) für die Ausstellung von Archivzertifikaten, Auszügen aus Archivdokumenten und beglaubigten Kopien von Archivdokumenten innerhalb von drei Arbeitstagen und 10 Manat ( 5,9 $) für die Ausstellung innerhalb von fünf Werktagen. Für die Ausstellung dieser Dokumente an Privatpersonen innerhalb von drei Werktagen betrug die Gebühr 10 Manat (5,9 USD), innerhalb von fünf Werktagen 5 Manat (2,9 USD). Für die Ausstellung dieser Dokumente wurde für einen längeren Zeitraum keine Gebühr erhoben.


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