Wo Frauen arbeiten dürfen: Saudi-Arabien bestimmt weibliche Job-Profile

  21 April 2016    Gelesen: 520
Wo Frauen arbeiten dürfen: Saudi-Arabien bestimmt weibliche Job-Profile
Das Arbeitsministerium Saudi-Arabiens hat Frauen erlaubt, in der Abendzeit nur in für einen Familienbesuch bestimmten Restaurants, Familienfreizeitzentren sowie als Kassiererinnen in Damenwaren-Läden zu arbeiten, teilte die saudische Zeitung „Al-Iqtisadia“ unter Berufung auf den Sprecher des Arbeitsministeriums, Abdel Manam as-Shahri, mit.

Das für Frauen gelte Verbot für gewisse Tätigkeitsarten bedeutet ihm zufolge nicht, dass die Behörden ihnen überhaupt nicht erlauben, zu arbeiten oder Geschäfte zu betreiben.

„Das Ministerium geht davon aus, Frauen solche Bedingungen zum Arbeiten zu gewähren, die der Frauennatur entsprechen und dabei ihre Rechte geschützt werden“, sagte As-Shahri.

Auf der Liste der aus dem Tätigkeitsbereich ausgenommenen Berufe stehen 21 Benennungen.

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Dieses Verbot weitet sich auf Berufe aus, die mit Arbeit unter schweren Bedingungen zusammenhängen, etwa unter Tage, auf Baustellen, in fleischverarbeitenden Betrieben, Autowerkstätten, Bäckereien, Werken zur Eisen- und Aluminiumproduktion und anderen Bereichen der Schwerindustrie.

Der Anteil von Frauen an der arbeitsfähigen Bevölkerung Saudi-Arabiens beträgt 17 Prozent. Die Einschränkungen für Frauen sind in der Scharia vorgesehen, der zufolge Frauen verboten ist, ohne Ehemann oder Verwandte allein öffentliche Orte aufzusuchen, Auto zu fahren und mit Männern zu sprechen, die keine Verwandten sind.


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