Diese Entscheidung fiel während der achten Sitzung der zuständigen Landeskommissionen am 19. April. Beide Seiten werden ihre Regierungen auffordern, die gemeinsamen Patrouillen offiziell zu genehmigen.
Das Abkommen sieht eine vorübergehende Maßnahme vor, bis der vollständige Grenzziehungsprozess abgeschlossen ist. Wichtig ist, dass bestimmte Abschnitte der Grenze auf der Grundlage einer gemeinsam vereinbarten Beschreibung als abgegrenzt gelten, während die vollständige Abgrenzung noch läuft.
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