Die Einigung wurde auf der 8. Sitzung der Staatskommission für die Festlegung der Staatsgrenze zwischen der Republik Aserbaidschan und der Republik Armenien und der Kommission für die Festlegung der Staatsgrenze und Grenzsicherung zwischen der Republik Armenien und der Republik Aserbaidschan erzielt, die am 19. April an der Grenze zwischen der Republik Aserbaidschan und der Republik Armenien unter dem Vorsitz des stellvertretenden Ministerpräsidenten der Republik Aserbaidschan, Schahin Mustafayev, und des stellvertretenden Ministerpräsidenten der Republik Armenien, Mher Grigoryan, stattfand.
So einigten sich die Parteien in der Anfangsphase des Abgrenzungsprozesses darauf, dass einzelne Teile der Grenzlinie direkt zwischen den Siedlungen Baghanis (Armenien) – Baghanis Ayrim (Aserbaidschan), Voskepar (Armenien) – Ashaghi Askipara (Aserbaidschan) - Kirants (Armenien) – Kheirimli (Aserbaidschan) und Berkaber (Armenien) – Gizilhajili (Aserbaidschan) verlaufen sollten.
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