Es wird berichtet, dass gemäß Artikel 131 der iranischen Verfassung im Falle des Todes des Präsidenten des Iran, seiner Amtsenthebung, seines Rücktritts oder einer Krankheit für einen Zeitraum von mehr als 2 Monaten der erste Vizepräsident mit Zustimmung des Obersten Führers des Iran vorübergehend als Präsident fungieren wird.
Gemäß der iranischen Verfassung muss innerhalb von maximal 50 Tagen ein neuer Präsident gewählt werden.
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