AzVision teilt mit, dass dies von Ogtay Yagubov, stellvertretender Leiter der Abteilung für Steuerpolitik des Staatlichen Steuerdienstes des Wirtschaftsministeriums, auf dem Seminar zum Thema „Grüne Klimafinanzierung und CO2-Preispolitik“ gesagt wurde.
Ihm zufolge wird es ab 2026 eine Registrierungs- und Zahlungspflicht für den Import von Produkten geben, die in den Geltungsbereich von CBAM fallen: „Kohlenstoffemissionen sollen bei der Einfuhr dieser Produkte in das Hoheitsgebiet der EU-Länder berücksichtigt werden. Langfristig ist geplant, den Anwendungsbereich von CBAM auf weitere Sektoren auszudehnen.“
O. Yagubov fügte hinzu, dass die Einreichung von Berichten für Importeure obligatorisch sei und im Falle der Nichtberichterstattung oder der Einreichung in verfälschter Form eine Geldstrafe von 10 bis 50 EUR pro Tonne falsch dargestellter Emissionsmenge verhängt werde.
Derzeit befindet sich CBAM in einer Übergangsphase mit einem Überwachungs- und Berichtszeitraum vom 1. Oktober 2023 bis 31. Januar 2026.
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