AzVision berichtet, dass das Verbot am 12. März in Kraft tritt und bis zum 19. März gilt.
Ziel dieser Maßnahme ist es, mögliche Straftaten und terroristische Bedrohungen während der Entscheidungsphase zu verhindern. Der genaue Termin der Gerichtsentscheidung wurde noch nicht bekannt gegeben.
Das Verbot gilt für alle Flugzeuge und Drohnen, mit Ausnahme derjenigen, die den Rettungsdiensten gehören.
Das Ministerium teilte mit, dass je nach Lage die Möglichkeit einer Verlängerung des Verbots bis zum 31. März geprüft werde.
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