Rechtsmechanismus für Steuer- und Zollbefreiungen bei Importen in die befreiten Gebiete wurde erweitert

  19 April 2025    Gelesen: 153
  Rechtsmechanismus für Steuer- und Zollbefreiungen bei Importen in die befreiten Gebiete wurde erweitert

Ein neuer Rechtsmechanismus ist in Kraft getreten, der die Befreiung von Mehrwertsteuer und Zöllen auf die Einfuhr von Maschinen, technologischer Ausrüstung, Anlagen, Rohstoffen und Materialien in die befreiten Gebiete Aserbaidschans vorsieht.

AzVision berichtet, dass sich dies in den von Präsident Ilham Aliyev genehmigten Änderungen des Gesetzes „Über Lizenzen und Genehmigungen“ widerspiegelt.

Gemäß dem aktualisierten Gesetz wurden Bestimmungen zu den erforderlichen Belegen für Maschinen, technologische Ausrüstung und Geräte hinzugefügt, die von Anwohnern, Verwaltungsorganisationen und Betreibern von Industrie- und Technologieparks sowie juristischen Personen und Einzelpersonen (die ein Unternehmertum ausüben, ohne eine juristische Person zu gründen) importiert werden, die ein Dokument zur Investitionsförderung erhalten haben.

Von diesem Recht können nun auch Unternehmer profitieren, die in den befreiten Gebieten wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben und Warennomenklaturen betreiben, deren Importe von Steuern und Zöllen befreit sind.

Die neue Regelung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und gilt bis zum 1. Januar 2033.


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