Der Münchner "Hofbräukeller" muss die Veranstaltung der Alternative für Deutschland (AfD) zulassen. Das hat das Münchner Landgericht per einstweiliger Verfügung in einem nicht öffentlichen Eilverfahren entschieden, berichtet die "Süddeutsche Zeitung".
Der Wirt des Brauhauses hatte dem AfD-Kreisverband München-Ost am 28. April zugesichert, am kommenden Freitag und Samstag in seinen Räumlichkeiten eine Veranstaltung abhalten zu können. Zu dem Termin hat der Verband 400 Gäste geladen, darunter auch Parteichefin Frauke Petry.
Nach Ausschreitungen am Rande des AfD-Parteitags sagte Wirt Friedrich "Ricky" Steinberg die Veranstaltung jedoch ab. Er fürchte um den Ruf des Hauses und die Sicherheit. Es müsse mit "gewalttätigen Gegendemonstranten" gerechnet werden. Um ein Sicherheitskonzept aufzustellen, reiche die Zeit nicht mehr aus. Die AfD reichte daraufhin Klage ein. Der Mietvertrag sei rechtswirksam, eine Vorauszahlung von 6100 Euro sei pünktlich überwiesen worden.
Das Gericht sah in Steinbergs Bedenken keinen ausreichenden Kündigungsgrund und entschied am Donnerstag, die Steinberg Gastronomie GmbH sei "verpflichtet", dem Ortsverband den Saal zu überlassen.
Die Richter argumentierten, eine Kündigung sei nur bei einem "begründeten Anlass" wirksam. Diesen sah die 14. Zivilkammer als nicht gegeben an. "Bloße Mutmaßungen und Befürchtungen" reichten dafür nicht aus. Erst wenn "konkrete Anhaltspunkte für eine objektiv bestehende Gefährdungslage benannt werden", könne ein Vertrag gekündigt werden.
Quelle: welt.de
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