Korrupten Ärzten droht künftig Gefängnis

  14 Mai 2016    Gelesen: 658
Korrupten Ärzten droht künftig Gefängnis
Bisher können nur angestellte Ärzte wegen Korruption belangt werden, nicht aber ihre niedergelassenen Kollegen. Ein neues Gesetz ändert das jetzt. Allerdings werden damit möglicherweise nicht alle Gesetzeslücken geschlossen.
Niedergelassene Ärzte, die sich bestechen lassen, müssen künftig mit empfindlichen Strafen rechnen: Der Bundesrat billigte das vom bereits Bundestag beschlossene Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen. Wer sich bestechen lässt oder selbst besticht, kann künftig mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe belangt werden. In besonders schweren Fällen ist eine Höchststrafe von fünf Jahren vorgesehen.

Strafbar machen sich mit der Neuregelung Angehörige von Heilberufen, wenn sie bei der Verordnung von Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln für sich oder Dritte einen Vorteil als Gegenleistung verlangen. Das zielt neben Ärzten und Apothekern auch auf Therapeuten. Auch die aktive Bestechung - etwa durch den Vertreter einer Pharma-Firma - ist strafbar.

Bislang machten sich nur angestellte Ärzte strafbar, wenn sie Geld oder Geschenke beispielsweise dafür annahmen, dass sie das Medikament einer bestimmten Firma verschreiben. Bei niedergelassenen Medizinern gab es hingegen bisher eine Gesetzeslücke.

Denn der Bundesgerichtshof hatte entschieden, dass niedergelassene Mediziner weder als Amtsträger noch als Beauftragte der gesetzlichen Krankenkassen handeln und deswegen die einschlägigen Strafrechtsbestimmungen gegen Korruption auf sie nicht anwendbar seien.

Fallen Apotheker aus den Regeln heraus?

Umstritten ist das neue Gesetz, weil ursprünglich vorgesehene Straftatbestände im Zusammenhang mit der Verletzung berufsrechtlicher Pflichten gestrichen wurden. Diese seien landesrechtlich geregelt, was zur Folge haben könnte, dass ein Sachverhalt in einem Land strafbar sein könnte und in einem anderen nicht, hieß es zur Begründung im Beschluss der Länderkammer.

Aus Sicht des Bundesrates sind bereits jetzt Schutzlücken im Gesetz absehbar. Diese könnten insbesondere dort auftreten, wo kein Wettbewerb zwischen mehreren Anbietern besteht - etwa bei der Verordnung patentgeschützter Arzneimittel. Eine wirksame Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen müsse deswegen nicht nur auf den Wettbewerbsschutz, sondern auch auf den Patientenschutz abstellen.

Gesetzliche Krankenkassen kritisieren, dass einige Regelungen im Regierungsentwurf abgeschwächt worden seien, vor allem zugunsten von Apothekern. Ihnen werde bei der Abgabe von Arzneimitteln ein großer Entscheidungsspielraum eingeräumt. Vor diesem Hintergrund monieren auch die Länder, dass durch die enge Formulierung des Gesetzestextes unter anderem Apotheker aus dem tatsächlichen Anwendungsbereich der Regelungen herausfielen.

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