Schluss mit dem Kükentöten?

  20 Mai 2016    Gelesen: 406
Schluss mit dem Kükentöten?
50 Millionen männliche Eintagsküken werden pro Jahr vergast und geschreddert. NRW hat das verboten, Brütereien wehren sich dagegen. Heute entscheidet ein Gericht.
Die einen nennen es Massenmord, für die anderen ist es eine wirtschaftliche Notwendigkeit. Fakt ist: Jedes Jahr werden in Deutschland 50 Millionen Eintagsküken getötet, weil sie das falsche Geschlecht haben. Sie werden an ihrem ersten Lebenstag vergast und geschreddert, weil sie für die Hennenbrütereien wertlos sind.

Männliche Tiere legen nun mal keine Eier. Und auch als Masthähnchen sind die schlanken Tiere nicht geeignet. Deshalb müssen sie sterben, kaum dass sie geschlüpft sind. Ob das rechtens ist, entscheidet an diesem Freitag das Oberverwaltungsgericht Münster.
Um was geht es in Münster?

Es könne nicht sein, dass jedes Jahr Millionen Eintagsküken getötet werden, "nur um die Gewinnspanne bei den Unternehmen zu erhöhen", sagt Nordrhein-Westfalens Landwirtschaftsminister Johannes Remmel. 2013 verbot der Grüne daher mit einem Erlass das Schreddern der Küken in NRW und berief sich dabei auf das Tierschutzgesetz.
Das bestimmt in Paragraf eins, dass man einen vernünftigen Grund braucht, um ein Tier zu töten. Gegen den Erlass klagten elf Brütereien und beriefen sich dabei auf ihre Berufsfreiheit. Das Verwaltungsgericht Minden gab ihnen Recht: Das Bundes-Tierschutzgesetz sei keine ausreichende Grundlage für einen solchen Erlass.
Für ein Kükentötungsverbot müsse die gesetzliche Grundlage verändert werden. Remmel ging in Berufung, über die nun das Oberverwaltungsgericht Münster verhandelt. Große Chancen werden dem Minister aber auch in dieser Instanz nicht eingeräumt. Möglicherweise geht die Sache sogar noch vor das Bundesverfassungsgericht. Der Rechtsweg dient Remmel aber trotzdem wohl eher als Bühne für seinen Kampf um ein gesetzliches Verbot.

Warum gibt es kein Gesetz?

Auch Hessen hat die Kükentötung verboten. Im vergangenen Jahr hatten die Agrarminister der Länder an Bundesagrarminister Christian Schmidt appelliert, ein Bundesgesetz gegen die Tötung auf den Weg zu bringen. Doch der CSU-Politiker will kein Verbot, obwohl auch er ein entschiedener Gegner des massenhaften Kükentötens ist. "Es ist sowohl aus Tierschutz-Gründen als auch aus ethischer Sicht unerträglich, dass jedes Jahr Millionen männlicher Küken getötet werden, nur weil sie das falsche Geschlecht haben", sagte Schmidt dem Tagesspiegel.

Ein Verbot würde seiner Ansicht nach aber nur dazu führen, die Brütereien ins Ausland zu verlagern. "Dort haben wir keinen Einfluss auf Fragen des Tierwohls, der Haltung und des Tötens männlicher Eintagsküken", gibt Schmidt zu bedenken. Die Geflügelwirtschaft sieht das genauso. "Ein Verbot würde das Problem nicht lösen", sagt Christiane von Alemann, Sprecherin des Zentralverbands der deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG).

Dann würden die Küken aus dem Ausland, etwa aus den Niederlanden, importiert, und dort sei das Massentöten weiter erlaubt.
Was plant die Regierung?

Mit mehr als zwei Millionen Euro fördert die Regierung seit 2008 Forschungsprojekte, mit denen schon im Ei das Geschlecht der Küken bestimmt werden kann. Bis Ende 2016 soll ein Prototyp von der Uni Leipzig entwickelt sein, danach soll das Gerät in Serie gehen und in allen Brütereien eingesetzt werden.

"Das Ziel ist, 2017 eine praxisreife Methode auf dem Markt zu haben", berichtet eine Sprecherin des Agrarministeriums. Sobald das Gerät serienreif ist, muss es in den Brütereien eingesetzt werden, sagt das Ministerium. Einen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes gäbe es dann für die Kükentötung nicht mehr, sie wäre damit ab 2017 verboten.

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