Bürgerinitiativen planen Verfassungsklage gegen Ceta

  31 Mai 2016    Gelesen: 504
Bürgerinitiativen planen Verfassungsklage gegen Ceta
Ceta bedeutet für Campact und andere: Sonderrechte für Investoren und undemokratische Expertengremien. Sie wollen gegen das Handelsabkommen zwischen EU und Kanada klagen.
Ein Bündnis aus Bürgerinitiativen will das Freihandelsabkommen der EU mit Kanada verhindern und damit auch den TTIP-Vertrag mit den USA noch blockieren. Die Organisationen Campact, foodwatch sowie Mehr Demokratie kündigten an, sowohl gegen den Inhalt des ausgehandelten Ceta-Abkommens mit Kanada vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen als auch gegen dessen vorläufige Anwendung. Diese soll möglich sein, bevor die 28 Parlamente der EU-Staaten Ceta zugestimmt haben. Das Bündnis hält bereits das für verfassungswidrig.

Neben den Initiativen beteiligen sich knapp 70.000 Bürger an einer ähnlichen Beschwerde gegen Ceta. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch bereits mehr als 100 solcher Klagen als unzulässig abgewiesen. Mit ihrem Vorgehen wollen die Aktivisten auch das umstrittene TTIP-Abkommen blockieren, das nach EU-Vorstellungen an Ceta angelehnt sein soll. Die Bundesregierung hat Ceta ein Vorbild für TTIP genannt.

Die Verhandlungen über Ceta zwischen der EU und Kanada sind bereits abgeschlossen. Laut EU-Kommission sieht das Abkommen die Abschaffung von 99 Prozent aller Zölle vor. Allein für die EU-Ausfuhr von Industrieerzeugnissen bedeute das Einsparungen von jährlich etwa 470 Millionen Euro.

Viele Bürgerinitiativen sind allerdings gegen das Abkommen. Sie kritisieren, Ceta beinhalte Sonderrechte für Investoren und sei ein Angriff auf die Demokratie. Sie befürchten dass die vorläufige Anwendung ohne vorherige Zustimmung aller Parlamente der EU-Staaten auch bei TTIP gelten wird. Ceta sei daher "TTIP durch die Hintertür", sagte foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode. Die in Ceta vorgesehenen Expertengremien und Investitionsgerichte seien zudem nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Gremien könnten den Handelsvertrag ohne parlamentarische Zustimmung ändern und Investoren könnten vor den Gerichten gegen schärfere Gesetze zum Schutz von Umwelt und Verbrauchern klagen.

Die EU wird voraussichtlich im Herbst über Ceta entscheiden. Direkt danach will das Organisationsbündnis seine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen. EU-Kommission und Mitgliedstaaten sollen das Abkommen im Oktober unterzeichnen. 2017 könnten dann zunächst die Europaabgeordneten und danach nationale Parlamente über Ceta abstimmen.

Tags:


Newsticker