Bei den Zusammenstößen am Rande der Partie England gegen Russland waren am Samstag 35 Menschen verletzt worden. Der Zustand eines britischen Fans sei kritisch, aber stabil, sagte der Polizeichef der Region, Laurent Nunez.
Marseilles Oberstaatsanwalt Brice Robin sprach von 150 russischen Hooligans, die "extrem trainiert" und auf gewaltätige Handlungen "sehr gut vorbereitet" gewesen seien.
Die Uefa leitete nach Ausschreitungen russischer Fans im Stadion von Marseille ein Disziplinarverfahren gegen den russischen Verband ein. Über Sanktionen soll am Dienstag entschieden werden.
Im Wiederholungsfall droht neben dem russischen auch dem englischen Verband der Ausschluss von der EM, wie das Exekutivkomitee der Uefa am Sonntag mitgeteilt hatte.
Darüber hinaus kündigte der Verband an, die Sicherheitsmaßnahmen in den Stadien zu erhöhen. Im Stadion Vélodrome in Marseille habe es bei der Trennung der Fans Probleme gegeben. Man werde korrigierend tätig werden und den Einsatz von Sicherheitspersonal in enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Behörden verstärken. Der englische Fußballverband wurde nicht angeklagt.
Die Ermittler der UEFA könnten das Verhalten russischer Anhänger bei der Fußball-Europameisterschaft vor vier Jahren in Polen und der Ukraine mit in ihre Überlegungen einbeziehen. Damals wurden eine Reihe von Strafmaßnahmen gegen den russischen Fußballverband erhoben, nachdem Russen während des 4:1-Auftaktsieges ihrer Mannschaft gegen Tschechien in Breslau Stadionsicherheitskräfte angegriffen hatten.
Keine Ermittlungen gegen DFB wegen Krawallen
Nach den Auseinandersetzungen zwischen deutschen und ukrainischen Fans am Sonntagabend in Lille wird die Uefa hingegen keine Ermittlungen aufnehmen, wie der Verband am Montag bestätigte. Vor der Partie der DFB-Elf waren zwei Menschen leicht verletzt worden. Rund 50 deutsche Hooligans hatten mehrere ukrainische Fans in der Innenstadt von Lille angegriffen.
Die Uefa ermittelt automatisch bei Vorfällen im oder direkt um das Stadion. Maßnahmen für Ereignisse außerhalb der Arenen werden nur in besonders schweren Fällen ergriffen. Dann ist die Uefa-Exekutive für die Sanktionierung zuständig.
Quelle : welt.de
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