Das Bundesjustizministerium betonte dagegen auf Nachfrage, man habe bisher keine Erkenntnisse darüber, dass deutsche Behörden das Recht im Hinblick auf Mehrfachehen zu großzügig auslegten. Man werde aber künftig beobachten, ob es in dieser Hinsicht Probleme gebe, sagte ein Sprecher ZEIT ONLINE. Dann müsse man darauf reagieren.
"Mehrfachehen dürfen in Deutschland nicht anerkannt werden", zitierte die Bild den Minister. Der wollte damit wohl vor allem all jene beruhigen, die fürchten, Zuwanderer könnten die deutsche Gesellschaft zu sehr verändern. Denn dieser Grundsatz ist längst geltendes Recht. Gesetzlichen Regelungsbedarf gibt es also keinen.
Allerdings: Eine nach islamischem oder ausländischem Recht geschlossene Zweit- oder Drittehe kann in Deutschland durchaus rechtliche Folgen haben. Unterschieden wird nämlich zwischen verschiedenen Aspekten einer Ehe. Beim Erbrecht oder mit Blick auf eine Witwenrente steht der Schutz der betroffenen Frauen im Vordergrund. Auch eine Zweitfrau kann deswegen nach dem Tod des Mannes Anspruch auf einen Teil seines Vermögens haben. Die Witwenrente wird im Zweifelsfall auf alle vorhandenen Frauen aufgeteilt.
Im Bereich des Ausländerrechts wird eine Zweitehe dagegen nicht akzeptiert. Über den Familiennachzug kann also immer nur eine Ehefrau pro Mann nach Deutschland kommen.
Dazu, wie viele Muslime in Deutschland nach islamischem Recht in Mehrfachehen leben, gibt es keine gesicherten Zahlen. Grundsätzlich können solche Ehen nicht nur im Ausland, sondern auch von einem Imam in Deutschland geschlossen werden. "Ein muslimischer Geistlicher ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob der Bräutigam bereits verheiratet ist", sagt der Psychologe Kazım Erdoğan, der in Berlin-Neukölln als Ehe- und Familienberater arbeitet. Gerade strenggläubige Muslime lehnten standesamtliche Eheschließungen oft sogar ab.
Auch wenn der Staat Mehrfachehen nicht anerkenne, könne er aber nicht verhindern, dass Menschen sich für diese Lebensform entschieden, heißt es aus dem Justizministerium. Schließlich könne man einer Studenten-WG auch nicht die freie Liebe verbieten.
Verstoß gegen die Gleichberechtigung
Familienberater Erdoğan sieht das ähnlich. Trotzdem müsse man Mehrfachehen öffentlich genauso ächten wie dies etwa mit häuslicher Gewalt geschehe, findet er. Solche Verbindungen seien ein eklatanter Verstoß gegen das Prinzip der Gleichberechtigung. Schließlich sind sie ein Privileg von Männern. Fortschrittliche Moscheen sollten sich verpflichteten, Mehrfachehen nicht mehr zu legitimieren, findet er.
Die Frauenhilfsorganisation Terres des Femmes fordert sogar, das Personenstandsgesetz wieder dahingehend zu ändern, dass die standesamtliche Trauung der religiösen vorausgehen muss, wie es bis 2009 war. Dann könnte jeder Geistliche zumindest einfach überprüfen, ob bereits eine staatlich geschlossene Ehe besteht. Anhaltspunkte dafür, dass die Zahl der Mehrfachehen in den vergangenen Jahren zugenommen habe, gebe es aber nicht, sagt Myria Böhmecke von Terre des Femmes.
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