Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat nach Angaben von " Spiegel Online" eine Beschwerde des Moderators Günther Jauch und seiner Frau Thea Sihler-Jauch gegen die Veröffentlichung von Hochzeitsfotos für unzulässig erklärt. Die Klage darüber sei unbegründet.
Dabei ging es um eine bebilderte Reportage über die Hochzeit des Paars im Sommer 2006, die das Magazin "Bunte" veröffentlicht hatte. Das Paar hatte vor der Hochzeit mitteilen lassen, es wünsche keine detaillierte Reportage.
Sihler-Jauch forderte nach der Veröffentlichung Schadenersatz wegen des unerwünschten Abdrucks der Fotos in Höhe von 250.000 Euro sowie 75.000 Euro Schmerzensgeld. Auch der Talkmaster machte Schadenersatzforderungen geltend. In Deutschland scheiterte das Paar allerdings in letzter Instanz. Jauch zog vor den EGMR, um zu prüfen, ob das Recht der Kläger auf Schutz ihres Privatlebens und ihres Eigentums verletzt wurde.
Quelle: n24.de
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