Die 23-jährige Hatun Sürücü war am 7. Februar 2005 in Berlin von ihrem jüngsten Bruder erschossen worden, weil die Familie den westlichen Lebensstil der jungen Frau nicht akzeptierte. Im Juli waren zwei ihrer Brüder in der Türkei wegen Mordes angeklagt worden. Der sogenannte Ehrenmord hatte Deutschland erschüttert und eine Debatte über Integration und Parallelgesellschaften ausgelöst.
Der Todesschütze wurde im Sommer 2014 nach verbüßter Haft nach Istanbul abgeschoben. Die Brüder, die sich nun vor Gericht verantworten müssen, waren jahrelang international zur Fahndung ausgeschrieben, nachdem sie sich in die Türkei abgesetzt hatten.
Beide waren 2006 in einem ersten Prozess in Berlin aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden, so die dpa. Der Bundesgerichtshof hatte die Freisprüche 2007 aufgehoben. Zu einem neuen Verfahren kam es aber wegen ihrer Flucht nicht mehr.
Die türkische Seite hatte 2013 ein eigenes Strafverfahren gegen die beiden Männer eingeleitet. Die Türkei liefert ihre Staatsbürger nicht aus.
«Unser kontinuierliches Erinnern hat sich gelohnt», sagte Justizsenator Heilmann der Zeitung. «Einer Strafe für Mord darf man sich nicht durch Flucht entziehen können.»
Hatun Sürücü hatte sich nach einer Zwangsehe von ihrem ersten Mann getrennt, das Kopftuch abgelegt und ihren Sohn in Berlin allein aufgezogen. Sie feierte Partys und machte eine Ausbildung zur Elektroinstallateurin.
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