BGH-Urteil im Markenstreit: So rot dürfen nur die Sparkassen sein

  21 Juli 2016    Gelesen: 899
BGH-Urteil im Markenstreit: So rot dürfen nur die Sparkassen sein
Sechs Jahre lang haben sich Sparkassen und Santander um rote Farbe gestritten. Der Bundesgerichtshof setzt dem Rechtsstreit nun ein Ende.
Im Markenstreit um die Farbe Rot haben die Sparkassen vor Gericht gegen die spanische Großbank Santander gewonnen. Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Sparkassen sich die charakteristische Farbe exklusiv für ihre Privatkunden sichern dürfen. Die beim Patent- und Markenamt eingetragene Farbmarke muss demnach nicht gelöscht werden.

Die Karlsruher Richter begründeten ihre Entscheidung mit der "breiten Durchsetzung" im deutschen Markt. Damit geht ein sechs Jahre langer Streit mit Santander zu Ende, die ein fast identisches Rot verwendet.

Die deutschen Sparkassen hatten im Jahr 2007 das Sparkassen-Rot und ähnliche Töne beim Deutschen Patent- und Markenamt als geschützte Farbmarke eintragen lassen. Die spanische Bank beantragte später die Löschung der Farbmarke, das Bundespatentgericht gab einem Antrag der Bank zwischenzeitlich statt.

"Rot HKS 13" heißt das typische Sparkassenrot. Bei einer Umfrage hatten 67,9 Prozent der Verbraucher die Farbe den Sparkassen zugeordnet. Santander benutzt seit den Achtzigerjahren den Rotton HKS 14. "Natürlich sind beide Farben sehr ähnlich", räumte eine Santander-Sprecherin 2012 ein. Was das Urteil nun für den künftigen Markenauftritt von Santander in Deutschland bedeutet, war zunächst unklar.


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