Das Ministerium werde kein förmliches Prüfverfahren nach dem Außenwirtschaftsrecht eröffnen, sagte Gabriels Sprecher. Die Überprüfung habe keinen Anhaltspunkt dafür ergeben, dass durch die Übernahme die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet werde.
Nach dem Außenwirtschaftsrecht kann das Ministerium einen Verkauf prüfen, wenn ein Investor von außerhalb der EU mindestens 25 Prozent der stimmberechtigten Anteile an einem deutschen Unternehmen erwirbt. Zu untersuchen ist dann, ob dies "die öffentliche Ordnung oder Sicherheit" Deutschlands gefährdet. Die Übernahme kann untersagt werden, möglich sind Auflagen. Das betrifft etwa strategisch wichtige Bereiche wie Telekommunikation oder Strom- und Wasserversorgung.
Midea will bis März 2017 die Übernahme abschließen. Kuka ist auf Roboter für die Industrie – insbesondere in der Autoproduktion – spezialisiert.
Tags: