Sogukoglu verwies insbesondere auf zwei Bemerkungen des Regierungssprechers. "Wir schätzen Seiberts Aussage, dass den Gerichten die Entscheidung obliegt, was Völkermord ist - und nicht dem Parlament", betonte er. "Darüber hinaus stimmen wir Seiberts Bewertung zu, dass die Bundesregierung nicht immer die gleiche Meinung haben muss wie der Bundestag."
In der Entschließung hatte der Bundestag die Massaker an bis zu 1,5 Millionen Armeniern von 100 Jahren im Osmanischen Reich als "Völkermord" bezeichnet. Deshalb ist das Verhältnis zur Türkei seit Anfang Juni schwer belastet.
Auch die Türkische Gemeinde in Deutschland begrüßte die öffentliche Klarstellung der Bundesregierung, dass die Resolution rechtlich nicht verbindlich ist. "Die Bundesregierung versucht Schadensbegrenzung zu betreiben und relativiert das Ganze", sagte der Vorsitzende Gökay Sofuoglu der "Heilbronner Stimme" und dem "Mannheimer Morgen". Er sieht den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan nun gestärkt.
Die Bundesregierung "sieht jetzt, dass die Armenien-Resolution mehr geschadet als genutzt hat", sagte Sofuoglu weiter. In der türkischen Öffentlichkeit werde die aktuelle Diskussion als "Rückzug der Bundesregierung und Erfolg von Staatspräsident Erdogan bewertet".
Zentralrat der Armenier nennt Verhalten "peinlich"
Vertreter der armenischen Interessenverbände in Deutschland haben den Umgang der Bundesregierung dagegen kritisiert. "Die Distanzierung von der Distanzierung. Das ist peinlich und chaotisch", sagte Samuel Lulukyan vom Zentralrat der Armenier der "Rheinischen Post". " Wie kann die Armenien-Resolution keine rechtliche Bindung haben? Das ist Spielerei mit Worten." In der Resolution gehe es um die deutsche Mitverantwortung am Massaker an den Armeniern und um das, was in den Schulbüchern stehe. "Wie kann das keine rechtliche Wirkung haben?", so Lulukyan.
Der Vorsitzende der Deutsch-Armenischen Gesellschaft, Raffi Kantian, sagte dazu der "Rheinischen Post": "Ich hätte mir gewünscht, dass nach einer Reihe von guten Entwicklungen die Bundesregierung wenigstens stillhält und die Resolution nicht beschädigt durch eine öffentliche Äußerung."
Quelle: n-tv.de
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